Albert-Ludwigs-Universität FreiburgMathematisches InstitutSeite des Auslandsbeauftragten |
Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen am ERASMUS-Programm wird ein Förderzeitraum bewilligt,
für den ein Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der
tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen.
Der Mobilitätszuschuss für den ERASMUS Studienaufenthalt staffelt sich nach
Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten
in den Zielländern orientieren.
Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
Hier finden Sie die aktuelle Liste von Universitäten mit denen Austauschprogramme bestehen (Stand 16.02.23):
Interessierte Studierende werden gebeten, sich recht frühzeitig
(spätestens jedoch bis Ende Februar oder Ende Juli jeden Jahres für das jeweils nächste Winter bzw. Sommer-Semester) zu bewerben.
Bei gleicher Eignung werden früher eingegangene Bewerbungen bevorzugt berücksichtigt.
Unter den rechtzeitig eingegangenen Bewerbungen wird eine
Auswahl getroffen. Spätere Bewerbungen werden berücksichtigt, falls
noch Plätze frei sind. Ab April bzw. September wird es aber schwer, die
Bewerbungsfristen der Partneruniversitäten einzuhalten.
Nach Annahme der Bewerbung werden vom Erasmus-Büro alle benötigten Unterlagen verschickt. Darunter das "Learning Agreement", in welchem vereinbart werden muss welche Vorlesungen im Auslandssemester belegt werden. Hierbei ist die Richtlinie Vorlesungen mit insgesamt 20-30 ECTS-Punkten zu belegen. Weiters sollten Sie eine Nachricht von der gewünschten Partnerunversität bezüglich der dortigen Einschreibung erhalten.