Studienleistung und Zulassung zur Prüfungsleistung (siehe Ergänzung zum Modulhandbuch):
Als Studienleistung sind sowohl regelmäßige Teilnahme an der Übungsgruppe bei maximal zweimaligem Fehlen als auch Abgabe der Übungsblätter erforderlich, welche mit mindestens 50 % bestanden werden müssen.
Das Übungsblat von 09.01.2018 wird durch einen Take-Home Exam ersetzt, welcher mit mindestens 30 % bestanden werden muss.
Als Prüfungsleistung findet am Ende der Vorlesung eine mündliche Prüfung statt.